Die Zusammenarbeit zwischen Nutzer_innenvertretung, Abteilung Soziales und Dienstleistungsanbietern transparent und verbindlich zu gestalten, ist eines der Ziele des Tiroler Transparenzprozesses. Gemeinsam wurden Gremien, Vorgehensweisen und Abläufe benannt und beschrieben, die nun als "Geschäftsordnungen und Prozessbeschreibungen der Behindertenhilfe des Landes Tirols" vorliegen. Die jeweils aktuelleste Version ist öffentlich auf der Website des Landes zugänglich.
Die Beschlüsse der Gremien sollen - so sie unmittelbar Auswirkung auf das Teilhabegesetz, dessen Verordnungen oder Richtlinien haben – gesammelt und in der Regel einmal pro Jahr in diese eingearbeitet werden.
So soll eine partizipative, nachvollziehbare und kontinuierliche Weiterentwicklung des Bereichs sichergestellt werden.