Aktuelles
Die Mitbestimmung von Menschen mit Behinderungen ist ein zentrales Anliegen der UN- Behindertenrechtskonvention. In Tirol wurde dafür eine gewählte Nutzer:innenvertretung gesetzlich verankert, die in Entscheidungsprozesse des Landes einbezogen wird.
Nach 2018 fand die Wahl der Vertretung nun zum zweiten Mal statt. Dabei fungierten auch Standorte von argeSODiT-Mitgliedern als Wahllokale. Die Nutzer:innen-Vertretung ist für die argeSODiT eine zentrale Partnerin, um sich gemeinsam für eine qualitativ hochwertige, inklusive Begleitung und entsprechende Rahmenbedingungen einzusetzen. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit in den kommenden 4 Jahren!
Die Nutzer:innen-Wahl in Zahlen
- Wahl vom 28. März bis zum 25. April 2024
- 1.192 abgegebene Stimmen
- 21 Hauptmitglieder und zwei Ersatzmitglieder (Namen und Details)
- Sechs Gruppen: Personen mit körperlichen Behinderungen, Hörbehinderungen, Sehbehinderungen, psychischen Erkrankungen, Lernschwierigkeiten und eine offene Gruppe
Selbstbestimmung vs. Aufsichtspflicht - Lebenshilfe Tirol erzielt richtungsweisendes OGH-Urteil.
Nach einem Unfall eines Mannes mit kognitiver Behinderung beim Überqueren einer Straße, wurde die Lebenshilfe von der Autofahrerin auf Schadenersatz geklagt worden. Sie vermutete eine Verletzung der Aufsichtspflicht. Die Lebenshilfe war damals dem Wunsch des Klienten, allein in ein bestimmtes Geschäft einkaufen zu gehen nachgekommen, hatte den Schritt gut vorbereitet und den Weg monatelang mit ihm trainiert. Über lange Zeit funktionierte dies, bis zum Tag des Unfalls, auch einwandfrei.
Der OGH hat nach einem langen Rechtsstreit nun ein Grundsatzurteil gefällt. Er stellt darin fest, dass die Assistenz nicht mit einer Aufsichtspflicht einhergeht. Volljährige Menschen mit Behinderungen müssen und sollen also nicht grundsätzlich rund um die Uhr „beaufsichtigt“ werden, weil das in klarem Widerspruch zu ihrem Recht auf Selbstbestimmung steht.
Wer ist die argeSODiT? Was macht sie? Wer sind die Mitglieder? Antworten finden Sie in unserer Broschüre.
Gerne senden wir Ihnen Exemplare zu! Anfragen bitte an unser Generalsekretariat unter